Schutzumfang
Schutzräume / Atomschutzbunker müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen nukleare, biologische und chemische Kampfstoffe sowie Nahtreffer konventioneller Waffen bieten.
Es gibt in Deutschland aktuell kein Schutzraumkonzept für den zivilen Schutzraumbau. Daher bieten wir, das Deutsche Schutzraum-Zentrum, zivile Schutzräume nach dem aktuellen Schweizer Schutzraumkonzept in Deutschland an.
Im nachfolgenden wird unter anderem der Schutzumfang von Schutzräumen nach der Schweizer Klassifizierung Basisschutz nach dem Schutzraumkonzept TWP 1984 des Schweizer Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) aufgeführt.
Vor was schützt ein atomsicherer Schutzraum?
In Friedenszeiten können Schutzbauten grundsätzlich vielfältig genutzt werden, wie beispielsweise als Hobbyraum, Lager- und Weinkeller oder auch als schalldichtes Musikzimmer.
Bei Katastrophen und Notlagen können die Insassen von Schutzbauten vor den Einwirkungen von natürlichen oder technisch bedingten Gefahren geschützt werden.
Im Fall von bewaffneten Konflikten bewahren die Schutzbauten die Bevölkerung vor den Wirkungen von nuklearen und konventionellen Waffen (A- und K-Waffen) sowie vor den Wirkungen biologischer und chemischer Waffen
(B- und C-Waffen). Dabei sind die Schutzbauten entsprechend dem geforderten Schutzumfang und Schutzgrad (Basisschutz) so konstruiert und bemessen, dass Schäden bei Waffeneinwirkung in Kauf genommen werden, die Nutzung
des Schutzraums und die Sicherheit im inneren aber gewährleistet bleiben.
Luftstossausbreitung und Schockbelastung eines Schutzbaus bei einer Nuklearexplosionen
mit Sprengpunkt am Boden Quelle: TW Schock 2021
Durch die Anforderungen an den Bau wird Schutz gegen alle Wirkungen von nuklearen Waffen in einem Abstand vom Explosionszentrum gewährt, in dem der Luftstoss auf ungefähr 100 kN/m² (1 bar) abgenommen hat.
Schutzumfang am Beispiel der Hiroshima Atombombe
Bei einem Abstand von nur 0,8 km vom Abwurfort der Hiroshima Atombombe wären Personen, die sich in solch einem Schutzraum aufgehalten hätten unversehrt geblieben. Personen außerhalb des Schutzraumes wären schwer verletzt oder getötet.
Schutz vor konventionellen Waffen
Schutz vor:
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Sprenggeschossen und -bomben
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Brandwaffen
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FAE-Waffen (Druckwelle durch Brennstoff-Luft-Wolke)
Aufgrund der Stahlbetonhülle, dem umgebenden Erdreich und dem darüber befindlichen Gebäude bietet der Schutzraum auch gegen Sprenggeschosse konventioneller Waffen einen sicheren Schutz.
Nur größere Geschosse mit Verzögerungszünder, die den Bunker / Schutzraum direkt oder in kleinem Abstand (Kraterradius) treffen, können Schäden anrichten. Gemäß Untersuchungen ist die Wahrscheinlichkeit eines Volltreffers durch konventionelle Waffen, selbst bei extremen Angriffsformen, sehr gering.
Infanteriewaffen, Panzer- und Panzerabwehrwaffen gefährden die unterirdischen Luftschutzkeller / Schutzräume nicht. Auch der Einsatz von Brandwaffen (Napalm- und Brandwaffen) sowie FAE-Waffen haben keinerlei Wirkung auf die Personen im Schutzraum. [21]
Schutz vor sekundärer Waffenwirkung
Schutz vor:
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Trümmern und Splittern
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Brandgefährdung
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Wassergefährdung
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Rutschgefährdung
Beim Einsatz von Atomwaffen oder bei Angriffen mit konventionellen Waffen werden zahlreiche Gebäude ganz oder teilweise zerstört. Die dabei entstehenden Splitter und Trümmer werden wie Geschosse umhergeschleudert und gefährden ungeschützte Menschen in höchstem Maße.
Die Trümmerlast von eingestürzten Gebäuden kann vom Bunker / Schutzraum ohne weiteres aufgenommen werden. Im Gegensatz zu den Luftschutzkellern des zweiten Weltkrieges ist das Überleben in diesem Schutzraum auch unter weitgehender Verschüttung möglich. Für die Befreiung aus einer Verschüttung ist dieser Schutzraum neben der Panzertüre zusätzlich mit einem speziellen Notausstieg ausgestattet.
Durch die Bauart mit einer massiven und dichten Schutzhülle, sowie der Luftansaugung von außerhalb des Gebäudegrundrisses, bietet der Raum auch bei Brand den notwendigen Schutz. [21]
Schutz vor biologischen Waffen
Schutz vor:
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Bakterien
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Viren
Beim Einsatz von biologischen Kampfmitteln werden Menschen, Tiere und Pflanzen über die Luft, die Wasserversorgung oder die Lebensmittelversorgung mit Krankheitserregern gefährdet oder getötet. Der geschlossene Schutzraum verhindert das Eindringen biologischer Kampfmittel durch die Luft. Über ausreichend Wasser- und Nahrungsmittelvorräte im Schutzraum kann das Einschleppen von Krankheitserregern verhindert werden. [21]
Schutz vor chemischen Waffen
Schutz vor:
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Flüchtigen Kampfstoffen (Aerosole und Gase)
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Sesshaften Kampfstoffen (Flüssigkeiten und Feststoffe)
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Kombinationen aus flüchtigen und sesshaften Kampfstoffen
Chemische Kampfstoffe führen bei ungeschütztem Kontakt schon bei kleinster Konzentration zum Tod. Es muss daher verhindert werden, dass die Schutzrauminsassen mit den gefährlichen Substanzen in Berührung kommen.
Dies wird beim Schutzraum durch die Belüftungseinrichtung erreicht, welche die vergiftete Zuluft mittels eines Gasfilters reinigt und im Schutzraum selbst einen leichten Überdruck erzeugt. Dieser Überdruck verhindert das Eindringen von vergifteter Außenluft durch allfällige Undichtheiten in der Schutzraumhülle. [21]
Schutz vor Reaktorunfällen und Atomwaffen
Schutz vor:
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Mechanischer Waffenwirkung
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Sicher für einen Spitzendruck bis 100 kN/m² durch Luftstoß und Druckwelle
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Primärer Kernstrahlung
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Gesamtheit aller direkten und indirekten ionisierenden Strahlungen, welche vom Atompilz ausgehen
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Sekundäre Kernstrahlung
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Radioaktiver Ausfall, radioaktive Partikelwolke
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Elektromagnetischer Wirkung
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Zerstörung elektrischer Geräte
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Wärmestrahlung
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Ein Drittel der Energie einer Atomexplosion wird in Wärmestrahlung freigesetzt
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Beispiel Hiroshima:
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Kaliber der Atomwaffe: ca. 12 kt, entspricht einem Energieäquivalent von 12.000 Tonnen herkömmlichen Sprengstoffs.
Bei einem Abstand von ca. 0,8 km vom Abwurfort wären Personen, die sich in solch einem Schutzraum aufgehalten hätten unversehrt geblieben. Personen außerhalb des Schutzraumes wären schwer verletzt oder getötet. [21]
Ausführliche Informationen zur radioaktiven Strahlung finden Sie auf unserer Unterseite:
Wie lange kann man im Schutzraum überleben?
Nutzung von Schutzräumen in den verschiedenen Lagen
Schutzräume sind primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts konzipiert. Sie eignen sich aber auch als Notunterkünfte bei anderen Szenarien (z.B. bei einem Kernkraftwerksunfall oder einem Erdbeben). Schutzräume müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen ABC-Kampfstoffe und Nahtreffer konventioneller Waffen bieten.
1) Friedensphase
In dieser Phase werden die Schutzräume erstellt. Ein angemessener Unterhalt und eine periodische Schutzraumkontrolle gewährleisten die dauernde baulich-technische Bereitschaft der Schutzräume. Während der Friedensphase werden die Schutzräume meistens als Keller, Lagerraum, Hobbyraum usw. genutzt.
2) Vorangriffsphase
Während dieser Phase werden die Schutzräume für einen raschen Bezug vorbereitet und je nach Gefährdung vorsorglich, unter Umständen stufenweise, bezogen. Bis zum Angriff (oder bis zum Abklingen der Gefahr eines Angriffs) können Tage oder Wochen vergehen. Während dieser Zeit kann ein beschränkter, der jeweiligen Gefährdung angepasster Verkehr mit der Außenwelt, mit einem zeitweisen Aufenthalt außerhalb des Schutzraumes stattfinden.
3) Angriffsphase
Die Angriffsphase ist die Zeitspanne der eigentlichen Waffenwirkungen auf den Schutzraum. Bei einem Atomwaffeneinsatz sind dies die Wärmestrahlung, die Kernstrahlung, der Luftstoß und die Erschütterung.
4) Nachangriffsphase
Als Nachangriffsphase wird der Zeitraum bezeichnet, während welchem länger anhaltende Waffenwirkungen bzw. die Folgen von Waffenwirkungen wie Brände, Vertrümmerungen, Überschwemmungen, radioaktiver Ausfall usw. ein Verlassen des Schutzraumes nicht gestatten. Bezüglich der Dauer dieser Phase lassen sich aus der Sicht der Gefährdungen deutlich zwei Bereiche unterscheiden:
Kurze Nachangriffsphase: Dieser Fall tritt voraussichtlich nach atomaren Angriffen mit Explosionspunkt in der Luft, nach Angriffen mit konventionellen Waffen oder nach Angriffen mit flüchtigen chemischen Kampfstoffen ein.
Längere Nachangriffsphase: Dieser Fall ist vor allem nach einer bodennahen Atomexplosion wahrscheinlich. Je nach Intensität des dadurch bedingten radioaktiven Ausfalls ist dann ein Schutzraumaufenthalt von Tagen bis Wochen notwendig. Eine ähnliche Aufenthaltsdauer ist in betroffenen Gebieten auch nach dem Einsatz von sesshaften chemischen Kampfstoffen erforderlich. Der Schutzraum kann auch in diesen Fällen vielfach schon unmittelbar nach einem Angriff, anfänglich für kurze und später für längere Zeit verlassen werden.
5) Instandstellungsphase
Der Übergang von der Nachangriffsphase zur Instandstellungsphase erfolgt in den meisten Fällen stufenweise. Der Abschluss der Nachangriffsphase ist vor allem dadurch charakterisiert, dass dann die Schutzräume ohne unmittelbare Gefährdungen durch Waffenwirkungen verlassen werden können. Bei großflächigen Zerstörungen der oberirdischen Bauten dient der Schutzraum in dieser Phase weiterhin als Unterkunft.
Aufenthaltsdauer im Schutzraum
Die notwendige Aufenthaltsdauer im Schutzraum richtet sich primär nach der Art der Bedrohung und nach den Vorräten im Schutzraum.
Im Falle eines atomaren Vorfalls ist nach der Siebenerregel die Strahlenbelastung bereits nach nur zwei Tagen auf ca. 1% der ursprünglichen maximalen Bezugsdosis abgeklungen. Nach 14 Tagen liegt in etwa noch eine Strahlenbelastung von 0,1% vor. [23]
Grundsätzlich gilt, je geringer die wirkende Strahlenbelastung ist, desto längere Aufenthalte sind außerhalb des Schutzraumes möglich.
Somit kann nach der abgeklungenen Strahlendosis der Schutzraum verlassen werden um neue Vorräte zu beschaffen oder das Gebiet zu verlassen. [24]
Schutzräume und Bunker sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder auch längere Aufenthalte von mehreren Tagen und Wochen ermöglichen. Die Verweildauer im Schutzraum richtet sich im Wesentlichen nach den Lebensmittel- und Wasservorräten.
Lebensmittel und Notvorräte
Bevorratung von Lebensmitteln und Getränken
Die mögliche Aufenthaltsdauer im Schutzraum ist maßgebend von den vorhandenen Vorräten abhängig. Es gibt aber auch verschiedene Notsituationen, in denen ein Vorrat an Lebensmitteln und Getränken hilfreich ist. Es reicht ein großflächiger Stromausfall ("Black out") aus und Supermärkte, Läden und Tankstellen bleiben geschlossen. Durch den Stromausfall fallen Heizungen, Lichter, Kühlschränke und Gefrierfächer aus. Je nach regionalen Voraussetzungen kommt zudem auch kein Trinkwasser mehr aus den Leitungen.
Das Deutsche Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät deshalb aktuell zu einem Lebensmittelvorrat für mindestens 10 Tage. [22] Lebensmittel- und Getränkevorrat helfen die Zeit zu überbrücken, bis staatliche Hilfe zur Verfügung steht.
Tipps für die Bevorratung vom Deutschen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Langzeitlebensmittel kaufen und Vorräte aufbauen
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